Wie berechnet sich die ePrämie?

  • 2023-10-22
  • Allgemein


Einleitung


Wir haben festgestellt, dass viele von Ihnen Fragen zur Berechnung der ePrämie haben. Deshalb möchten wir für mehr Transparenz sorgen. Um den Wert der ePrämie (auch als eQuote oder THG-Prämie bekannt) für Ihr Fahrzeug zu ermitteln, muss zunächst die CO2-Einsparung im Vergleich zu einem fossil betriebenen Fahrzeug berechnet werden. Dafür verwenden wir die nachfolgende Formel:



Formel zur Berechnung der CO2-Einsparung je E-KFZ

CO2-Einsparung je E-KFZ = (Kraftstoffbasiswert * (100% - THG-Minderungsquote) - Spezifischer Emissionsfaktor inkl. AF) * Anrechnungsfaktor * Pauschale Strommenge je E-KFZ * Umrechnungsfaktor


  • CO2-Einsparung pro E-Fahrzeug: Dies repräsentiert die jährlichen CO2-Einsparungen eines zweispurigen, elektrisch angetriebenen Fahrzeugs im Vergleich zu einem äquivalenten Fahrzeug mit fossilem Kraftstoff.
  • Kraftstoffbasiswert: Vereinfacht ausgedrückt ist dies der durchschnittliche Ausstoß an Treibhausgasen bei Verwendung fossiler Kraftstoffe, angegeben als 94,1 g CO2-Äquivalent/MJ.
  • THG-Minderungsquote: Hierbei handelt es sich um den festgelegten Prozentsatz der Treibhausgasreduktion im Vergleich zum Basiswert für fossile Kraftstoffe. Für 2023 beträgt dieser Wert 6% und steigert sich bis zum Jahr 2030 auf 13%.
  • Spezifischer Emissionsfaktor inkl. AF: Das ist der gemittelte CO2-Ausstoß des Strommix in Österreich, korrigiert um den Anpassungsfaktor 0,4 für die Effizienz von batteriebetriebenen Antrieben. Der aktuelle Wert liegt bei 19,27 g CO2-Äquivalent/MJ.
  • Anrechnungsfaktor: Ab dem Jahr 2023 wird der Energiegehalt von aus erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom mit dem Vierfachen für die Anrechnung bewertet.
  • Pauschale: Bei Strom, der an nicht-öffentlichen Ladeeinrichtungen abgegeben wird, geht der Gesetzgeber von einem Pauschalwert von 1.500 kWh pro zweispurigem, elektrisch angetriebenem Fahrzeug aus.
  • Umrechnungsfaktor: Dieser Wert von 0,0000036 dient zur Umrechnung von Gramm in Tonnen (1g = 0,000001t) sowie von kWh in MJ (1kWh = 3,6MJ).


Setzt man nun diese Wert in die Formel ein, erhält man für 2023 folgenden Wert für die THG ePrämie:


CO2-Einsparung je E-KFZ = (94,1 * (100% - 6%) - 19,27) * 4 * 1500 * 0,0000036 = 1,5 t CO2-Äquivalent


Um nun sagen zu können wieviel Ihre THG-eQuote wert ist, müssen wir einen theoretischen Quoten-Vermarktungswert annehmen. Bitte beachten Sie, dass die Quotenkurse volatil sind. Wir können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, welches Vermarktungsergebnis in der Zukunft erzielt wird. Die Formel für die Berechnung der ePrämie lautet:




Formel zur Berechnung der ePrämie je E-KFZ

THG-Prämie je E-KFZ = CO2-Einsparung je E-KFZ * Quoten-Vermarktungswert in € / t CO2-Äquivalent * Abwicklungspauschale


Nehmen wir an, die eQuote wird zu 330€/ Tonne vermarktet, so ergbit sich daraus eine THG-Prämie:

THG-Prämie je E-KFZ = 1,5 t CO2-Äquivalent * 330€ / CO2-Äquivalent * 85% = 420,75€


Die Höhe der ePrämie, die Sie erhalten, variiert zusätzlich je nach der Dauer, für die das entsprechende Elektrofahrzeug im betreffenden Jahr auf Ihren Namen registriert ist. Konkret bedeutet das: Der Zeitraum, für den Sie als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind, bestimmt den Anteil der ePrämie, den Sie bekommen. Sollte das Fahrzeug zum Beispiel nur ein halbes Jahr auf Sie angemeldet sein, erhalten Sie dementsprechend nur die halbe ePrämie.



Fazit

Nachdem Ihre Prämie ausgezahlt wurde, senden wir Ihnen eine elektronische Gutschrift zu, in der der Betrag Ihrer persönlichen Auszahlung nebst Kalkulation aufgeführt ist. Dazu möchten wir Ihnen diese Hilfestellung geben. Wir hoffen, dass diese umfassende Erklärung Ihre Fragen zur Berechnung der ePrämie klärt und für mehr Transparenz sorgt. Uns ist bewusst, dass es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, aber es ist unser Ziel, Ihnen die Informationen so klar und verständlich wie möglich darzulegen.