Was ist die ePrämie bzw. THG-Prämie?
- 2023-10-15
Allgemein
Was Sie über die ePrämie und THG-Prämie wissen müssen
Was ist die ePrämie bzw. THG-Prämie?
Die Begriffe "THG-Quote" oder "eQuote" beziehen sich auf zertifizierte Nachweise des Umweltbundesamtes über erneuerbare Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen. Diese Nachweise werden vorrangig für das Laden von Elektroautos an einer privaten Wallbox ausgestellt. Sie dienen vor allem den Mineralölunternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu senken. Bis zum Jahr 2022 wurden diese Zertifikate den Stromanbietern zugeordnet, doch seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2023 gehören sie nun den Verbrauchern.
Diese Änderung ermöglicht es den Verbrauchern, eine finanzielle Entschädigung, die als ePrämie bezeichnet wird, zu erhalten. Allerdings können Verbraucher den geladenen Strom nicht direkt beim Umweltbundesamt zertifizieren und an Mineralölunternehmen verkaufen. Das ist nur dann möglich, wenn die geladene Strommenge 100.000 kWh übersteigt und mindestens eine öffentliche oder halb-öffentliche Ladestation betrieben wird. Anbieter, die diese Bedingungen erfüllen, bündeln daher die eQuoten und zahlen die ePrämien aus.
Wer darf die ePrämie beantragen?
Grundvoraussetzung für die Beantragung der ePrämie ist, dass Sie der Zulassungsbesitzer eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs sind. Es gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr, für die wir Ihnen garantierte Vergütung gewährt. Diese pauschale Regelung gilt ausschließlich für batteriebetriebene Fahrzeuge und nicht für Plug-In Hybride oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Alternativ können Sie genaue Aufzeichnungen über die geladene Strommenge an einer nicht öffentlichen Ladestation führen, zum Beispiel Ihrer eigenen Wallbox zu Hause.
Auch Unternehmen haben die Möglichkeit, die THG-Prämie für die Elektrofahrzeuge in ihrer Flotte zu beantragen. Voraussetzung ist, dass diese mitunter an einer nicht öffentlichen Ladestation geladen werden. Die grundlegende Anforderung besteht darin, dass Sie die Adresse des nicht-öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie Ihre E-Fahrzeuge vorwiegend aufladen, angeben.
Wie wird der Wert der ePrämie ermittelt?
Der Wert der jährlichen ePrämie ergibt sich aus einem komplexen Verhältnis von Angebot und Nachfrage, welches von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet alle zielverpflichteten Mineralölunternehmen dazu, jährliche CO2-Emissionsreduktionsziele zu erreichen. Diese Unternehmen setzen verschiedene Maßnahmen ein, um ihre Reduktionsziele zu erfüllen. Hierbei kalkulieren sie jedes Jahr den optimalen Mix aus beigemischten alternativen Kraftstoffen und den durch das Laden von Elektrofahrzeugen erzielten CO2-Einsparungen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine genaue Prognose der Wertentwicklung dieser Einsparungen in Österreich ist derzeit nicht möglich.
- Eine Wertsteigerung kann beispielsweise durch die kontinuierliche Erhöhung der Reduktionsverpflichtung bis 2030 von 6% auf 13% gefördert werden. Die Zunahme erneuerbarer Energien im österreichischen Strommix erhöht die CO2-Einsparungen pro ePrämie und steigert somit ihren Wert erheblich. Die bedeutendste Veränderung war jedoch die Neufassung der KVO, die die Ausgleichszahlung für zielverpflichtete Mineralölunternehmen bei Nichterreichung der Reduktionsziele von € 15,- pro Tonne CO2e auf € 600,- pro Tonne CO2e erhöhte.
- Eine Wertminderung kann im Gegenzug durch die steigende Anzahl von elektrischen Kraftfahrzeugen und die damit verbundene Zunahme an verrechenbaren CO2-Einsparungen pro ePrämie erreicht werden. Ebenso können eine potenzielle Verschlechterung des österreichischen Strommixes oder die Verfügbarkeit kostengünstiger alternativer Kraftstoffe den Marktwert der ePrämie senken.
Was benötige ich für die Beantragung?
Für die Beantragung der ePrämie oder THG-Prämie benötigen Sie:
- Ein E-Auto, bei dem Sie oder Ihr Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen sind.
- Ein Foto der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins.
- Angaben zum Zeitraum, für den das E-Auto auf Sie zugelassen ist bzw. war.
- Details zum nicht öffentlichen Ladepunkt, an dem Sie überwiegend laden, einschließlich Adresse und Steckertyp.
- Im Falle der exakten Strommengen-Abrechnung zusätzlich detaillierte Nachweise über die geladene Strommenge.
Keine eigene nicht öffentliche Ladestation? Kein Problem!
Falls Sie keine eigene nicht öffentliche Ladestation (z.B. Wallbox) besitzen, jedoch Ihr Elektrofahrzeug an einer solchen laden, können Sie dennoch die ePrämie zu beantragen. Die grundlegende Anforderung bleibt, dass Sie die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie hauptsächlich laden, angeben.
Die Emissionen, die Sie einsparen, können auf Grundlage eines pauschalen Schätzwerts beim Umweltbundesamt beantragt werden. Allerdings ist eine individuelle Anpassung auf Basis des tatsächlich verbrauchten Stroms möglich und führt zu einer höheren THG-Prämie, sofern Sie nachweisen können, dass Sie in einem Jahr mehr als 1.500 kWh geladen haben.
Fazit
Die Einführung der ePrämie und THG-Prämie bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit für Verbraucher und Unternehmen, ihren Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu leisten und dafür finanziell belohnt zu werden. Der Prozess mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist jedoch mit den richtigen Informationen und Dokumenten gut zu bewältigen. So leisten wir alle einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft.
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