Pauschale oder Kilowattstunden (kWh) genaue Abrechnung?

  • 2023-10-15
  • Allgemein


Pauschale oder Kilowattstunden (kWh) genaue Abrechnung, wo ist der Unterschied?

 


Einleitung:


In Österreich gibt es hierfür die ePrämie, die in zwei verschiedenen Abrechnungsmodellen ausgezahlt werden kann: die garantierte pauschale ePrämie und die genaue Abrechnung pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh). Beide Modelle haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation und Nutzung des Fahrzeugs variiert.

Diese Ausführungen sollen Ihnen dabei helfen, die Unterschiede zwischen den beiden Abrechnungsmethoden zu verstehen und Ihnen dabei assistieren, die für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Option zu wählen. Wir werden die genauen Voraussetzungen für beide Abrechnungsmethoden durchgehen und wichtige Hinweise für die Anwendung geben. Schließlich werden wir eine Einschätzung abgeben, welche der beiden Optionen für die meisten Nutzer die praktischere Wahl sein dürfte.



Wie unterschieden sich den Abrechnungsmodelle voneinander?


  • Garantierte pauschale ePrämie: Eine jährliche, einmalige Auszahlung steht Ihnen zur Verfügung, wenn eine genaue Erfassung der Kilowattstunden (kWh) nicht möglich ist.
  • Genaue kWh-Abrechnung: Falls Sie über eine Ladestation mit einem MID-konformen Stromzähler (gleichwertig oder besser) verfügen und die exakte Menge geladenen Stroms dokumentieren können, bieten wir Ihnen auch eine genaue Kilowattstunden -Abrechnung.

 


Höhere Prämie über kWh genaue Abrechnung?

Der pauschale Schätzwert, der für die Bestimmung der THG-Prämie berücksichtigt wird, beträgt 1.500 kWh pro Jahr. Wenn Sie in einem Jahr mehr als 1.500 kWh Strom für Ihr angemeldetes Elektrofahrzeug an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt, zum Beispiel zu Hause, geladen haben und dies nachweisen können, erhalten Sie für jede weitere kWh eine höhere THG-Prämie. Je mehr kWh verbrauchten Strom Sie für Ihr Elektrofahrzeug nachweisen können, desto höher fällt Ihre THG-Prämie aus. Umgekehrt kann Ihre ePrämie allerdings auch niedriger ausfallen, falls Sie unter dem Pauschalwert von 1.500 kWh bleiben.

 


Welche Abrechnungsmethode soll ich verwenden?

Wenn Ihre Ladestation über einen MID-konformen Stromzähler verfügt, der den Anforderungen der EU-Messgeräterichtlinie (Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) entspricht, oder einen gleichwertigen oder besseren Zähler, zum Beispiel einen Stromzähler gemäß dem deutschen Mess- und Eichrecht (ME-Zähler), und Sie die exakte Strommenge nachweisen können, indem Sie Dateien mit den Einzelladevorgängen vorlegen können, empfehlen wir gemäß der Kraftstoffverordnung die Option der kilowattstundengenauen Abrechnung zu nutzen.

Falls Sie jedoch nicht über diese Möglichkeit verfügen oder aus anderen Gründen keine genaue Erfassung gewährleisten können, steht es Ihnen jederzeit frei, die Pauschale für eine jährlich geladene Strommenge von 1.500 kWh zu beantragen.


Wichtige Hinweise für die kWh-genaue Abrechnung:

  • Die genaue Messung der Strommenge muss von der Ladestation selbst durchgeführt werden. Die Daten eines vorgelagerten Stromzählers sind nicht akzeptabel.
  • Die Strommenge, die von der Ladestation gemessen wird, muss mithilfe eines MID-konformen Stromzählers (gemäß der EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) oder eines gleichwertigen oder besseren Zählers (z. B. eines Zählers, der dem deutschen Mess- und Eichrecht – ME-Zähler – entspricht) erfasst und nachgewiesen werden. Informationen darüber, ob Ihre Wallbox diesen Anforderungen entspricht, finden Sie beispielsweise im Datenblatt der Wallbox.
  • Die exakten Strommengen müssen durch Dateien mit den Einzelladevorgängen pro Ladepunkt belegt werden. Diese Aufzeichnungen erhalten Sie normalerweise über das Backend Ihrer Ladestation.
  • Für mobile Wallboxen oder intelligente Ladekabel ist kein Nachweis für eine genaue Strommenge erlaubt.

 


Was ist ein MID-konformer Zähler?

MID-konforme Stromzähler sind solche, die den Anforderungen der EU-Messgeräterichtlinie (Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) entsprechen. Ebenso können gleichwertige oder bessere Stromzähler, wie beispielsweise Zähler, die dem deutschen Mess- und Eichrecht (ME-Zähler) entsprechen, verwendet werden. Um festzustellen, ob Ihre Wallbox diesen Anforderungen entspricht, können Sie beispielsweise das Datenblatt der Wallbox konsultieren.

 



Fazit: Pauschale oder Kilowattstundengenaue Abrechnung – Was ist die bessere Wahl?

Nachdem wir die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten für die ePrämie und die Voraussetzungen für die jeweiligen Methoden durchgegangen sind, stellt sich die Frage: Welche Methode ist für die meisten Nutzer am besten geeignet?


Obwohl die kilowattstundengenaue Abrechnung den Vorteil einer potenziell höheren THG-Prämie bietet, wenn Sie mehr als 1.500 kWh im Jahr laden, ist diese Methode mit einigen Herausforderungen verbunden. Sie erfordert einen MID-konformen oder gleichwertigen Stromzähler und eine genaue Erfassung und Dokumentation der geladenen Strommengen. Diese Bedingungen können für viele Nutzer schwer zu erfüllen sein, insbesondere wenn sie nicht über die notwendige technische Ausrüstung oder das Know-how verfügen.


Auf der anderen Seite bietet die Pauschaloption eine unkomplizierte und leicht zugängliche Methode, um die ePrämie zu erhalten, ohne sich um die genaue Erfassung der kWh kümmern zu müssen. Diese Methode ist daher für die meisten Nutzer wahrscheinlich die praktikablere Wahl.


Im Großen und Ganzen empfehlen wir, in den meisten Fällen die Pauschaloption in Betracht zu ziehen, es sei denn, Sie sind sicher, dass Sie die Anforderungen für eine kilowattstundengenaue Abrechnung problemlos erfüllen können.