Ist die THG-Prämie in Österreich Greenwashing?
- 2023-10-15
Allgemein
Ist die THG-Prämie in Österreich reines Greenwashing?
Erfahren Sie mehr über die kontroverse Diskussion um die THG-Quote und ob sie tatsächlich einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Hinterfragen Sie mit uns die Bedeutung und Effektivität dieser Maßnahme.
Kritik an der THG-Quote: Ist sie bloße Symbolpolitik?
Die THG-Quote legt Unternehmen klare Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf. Sie ist in der Kraftstoffverordnung verankert und zielt darauf ab, echte Maßnahmen zur Senkung der Emissionen zu fördern, statt bloße Lippenbekenntnisse zu unterstützen.
Anders als andere Ansätze basiert die THG-Quote auf quantifizierbaren Ergebnissen, die eine tatsächliche Minderung der Treibhausgasemissionen zur Folge haben. Unternehmen, die die festgelegten Ziele nicht erreichen, können mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen konfrontiert werden.
Die Quote fördert zudem den raschen Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien und alternativen Antriebsformen. Sie wirkt sich damit positiv auf die langfristigen Umweltauswirkungen im Straßenverkehr aus und unterstützt die Entwicklung nachhaltiger Technologien durch den Verkauf von Quoten.
Die jährlich steigenden Verpflichtungen für Anbieter fossiler Kraftstoffe zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen schaffen reale Anreize für substantielle, nachhaltige Veränderungen und minimieren das Risiko von oberflächlichem Greenwashing.
Deutschland hat schon seit dem Jahr 2022 einen verwandten Mechanismus zur eQuote in Österreich eingeführt. Viele Namenhafte Umweltschutzverbände haben zur Systematik in Deuschland Stellung bezogen:
Namhafte Umweltschutzverbände positionieren sich
Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe, Greenpeace Deutschland, des Deutschen Naturschutzrings, WWF Deutschland, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, des Verkehrsclubs Deutschland und Robin Wood zur THG Quote vom 15. November 2020: Um Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu garantieren, benötigen wir eine ganzheitliche Mobilitätstransformation. Diese verlangt eine signifikante Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs, eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, die umfassende Verlagerung des Flug- und Schwerlastverkehrs auf die Schiene sowie ein rasches Verbot der Zulassung von Verbrennungsmotoren in Autos. Für die übrigen Pkw und Lkw ist eine rasche Umstellung von fossilen Kraftstoffen auf effiziente und emissionsfreie Antriebe sowie eine Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs notwendig.
Die direkte Nutzung von Strom muss Priorität haben. Wasserstoff und synthetische Treibstoffe sind für den Einsatz im Straßenverkehr ungeeignet. Sie sollten dem Langstreckenluft- und -seeverkehr vorbehalten bleiben, soweit dieser unvermeidlich ist und nicht auf klimaschonendere Verkehrsmittel wie die Bahn verlagert werden kann. Die Verwendung von Biokraftstoffen auf der Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen muss gänzlich eingestellt und die Nutzung von Restbiomasse konsequent auf nachhaltig verfügbare Mengen begrenzt werden. Die E-Mobilität ermöglicht eine umweltfreundliche und effiziente Antriebsform im Vergleich zum Verbrennungsmotor. Aus diesem Grund sollten die Autos in absehbarer Zeit mehrheitlich direkt elektrifiziert werden. Das Ziel darf aber nicht sein, den heutigen Straßenverkehr 1:1 zu ersetzen. Elektromobilität ist nur dann ökologisch sinnvoll, wenn der motorisierte Individualverkehr erheblich reduziert wird und die PKWs deutlich kompakter, leichter und energieeffizienter gebaut werden.
Zudem stellen die Umweltschutzverbände fest, dass die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs mit einem enormen Ausbau der erneuerbaren Energien verbunden sein muss, um das Klimaschutzpotenzial voll auszuschöpfen. Strom aus forstwirtschaftlicher Biomasse (Rundholz) ist hiervon auszuschließen, da die Nachhaltigkeitsvorgaben der RED II-Verordnung ungenügend sind. Auch Reststoffe aus der Holzverarbeitung sind ausgenommen, solange es keine Nutzungskonkurrenz gibt.
Auch wenn die RED-II Verordnung in der Praxis gewisse Fragen aufwirft, lässt sich nicht bestreiten, dass sie einen direkten Einfluss auf die Energiewende haben wird. Insbesondere durch eine regelmäßige Neubewertung der Verordnung sollen die ambitionierten Klimaziele der kommenden Jahre erreicht werden.
Zitat: „Wir begrüßen, dass die vorliegenden Entwürfe einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Elektromobilität legen, indem die Anrechnung von erneuerbarem Strom für den Straßenverkehr verbessert und der Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert wird. Eine Überprüfung der Zielerreichung halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Quote nachgeschärft wird, um die insgesamt zu wenig ambitionierten EU-Klimaziele für 2030 überzuerfüllen.“
Stellungnahme des Naturschutzbundes zur THG Quote vom 13.11.2020: Der Naturschutzbund Deutschland e.V. hält es laut einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der THG-Quote für den geeigneten Weg, an dem Ansatz einer Treibhausgasminderungsquote festzuhalten, um die Dekarbonisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Verkehrssektor zu verwirklichen. Zitat: „Die Direktnutzung von Strom durch Elektrofahrzeuge stellt die optimale Nutzung von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich dar und sollte daher noch stärker gefördert werden.“ Derzeit behindern aber die hohen Anschaffungskosten einen größeren Absatz von Elektrofahrzeugen.
Zitat: „Dieses Element ist daher ausdrücklich zu begrüßen - auch wenn es keinen verbindlichen Charakter hat. Es ist davon auszugehen, dass Marktmechanismen hier eine regulierende Wirkung entfalten werden.“
Fazit:
Grundsätzlich wird das klimapolitische Instrument der THG Quote von den oben genannten Umweltschutzorganisationen also durchweg positiv bewertet, allerdings sollte es der Gesetzgeber
Quellen:
Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings, des WWF Deutschland, des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, des Verkehrsclubs Deutschland, der Deutschen Umwelthilfe sowie von Robin Wood und Greenpeace Deutschland. (Webseite, zuletzt aufgerufen am 10.02.2022)
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Webseite, zuletzt aufgerufen am 11.02.2022)
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